NumberFour AG, Brunnenstraße 128, 13355 Berlin (Amtsgericht Berlin HR 123986B) („enfore“) bietet eine Multi-Plattform-Softwarelösung zur Verwaltung unterschiedlicher in einem kleinen lokalen Unternehmen anfallenden Geschäftsprozessen, wie z.B. Verkauf, Warenwirtschaft und Kundenverwaltung an. Das enfore-Angebot besteht aus kostenlos durch enfore bereitgestellten enfore business apps („enfore Apps“) sowie einer ebenfalls kostenlos bereitgestellten Online-Plattform auf Grundlage von Software-as-a-Service nebst Services („enfore Plattform“). Diese Nutzungsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen enfore und dem Kunden über die Nutzung der enfore Apps sowie der enfore Plattform. Das Angebot von enfore richtet sich ausschließlich an Unternehmer.
1.1. Diese Nutzungsbedingungen gelten für die kostenlose Bereitstellung der enfore Apps sowie für die kostenlose Bereitstellung der enfore Plattform durch enfore. Die enfore Apps wie auch die enfore Plattform enthalten Open Source Software Komponenten, die in den unter www.enfore.com/legal/opensource abrufbaren Lizenzbedingungen spezifiziert werden.
1.2. Die Nutzung der enfore Apps sowie der enfore Plattform wird nur Unternehmen im Sinne des § 14 BGB angeboten. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.3. Voraussetzung für die Nutzung der enfore Apps und der enfore Plattform ist die Registrierung des Kunden für einen enfore Business Account („enfore Business Account“). Die Registrierung erfolgt personalisiert durch den gesetzlich Vertretungsberechtigten des Kunden. Dieser Vertretungsberechtigte kann unter dem jeweiligen enfore Business Account des Kunden weitere personalisierte Benutzer-Accounts einrichten. Der Kunde haftet für sämtliche unter diesen Benutzer Accounts vorgenommenen Handlungen.
1.4. Mit Abschluss der Registrierung und Freischaltung des Kunden für die Nutzung der enfore Plattform hat der Kunde Zugriff auf die enfore Plattform. Der Vertrag kommt wie folgt zustande: Der Kunde richtet sich nach Empfang und ersten Inbetriebnahme seines enforeDasher Endgerätes auf der Software seinen enfore Business Account ein und beginnt mit der Nutzung der Softwarefunktionen.
1.5. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2.1. enfore stellt dem Kunden unentgeltlich die für die Nutzung der enfore Plattform erforderlichen enfore Apps zur Verfügung.
2.2. enfore stellt dem Kunden zeitlich befristet auf die Laufzeit des Vertrages Zugriff auf die bereitgestellte enfore Plattform über das Internet bereit („Software-as-a-Service“). Betrieb und Wartung der enfore Plattform obliegen enfore. Ort der Leistungsübergabe ist der Routerausgang des Rechenzentrums.
2.3. Der Kunde hat selbstständig dafür zu sorgen, die Leistung entgegennehmen zu können. Insbesondere ist die Bereitstellung der dazu notwendigen Hardware und Software (ausgenommen der enfore Apps) durch enfore nicht Vertragsbestandteil. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Zugang zu den Quellcodes der von enfore bereitgestellten enfore Plattform oder enfore Apps. Die Bedienung der enfore Apps sowie der enfore Plattform obliegt dem Kunden. enfore leistet jedoch kostentenlos Support; Einzelheiten ergeben sich aus der unter www.enfore.com/de/care abrufbaren Support-Seite.
2.4. Der genaue Umfang der von enfore bereitzustellenden Leistungen ergibt sich aus der unter www.enfore.com/de/enfore-pos-dasher, www.enfore.com/de/enfore-pos-ipad, www.enfore.com/de/enfore-pos-win-mac abrufbaren Leistungsbeschreibung.
2.5. Die durchschnittliche Verfügbarkeit der enfore Plattform beträgt 98% im Jahresmittel. Ausgenommen davon sind erforderliche geplante Wartungsarbeiten sowie Störungen, die nicht im Einflussbereich von enfore liegen wie insbesondere höhere Gewalt. enfore wird den Kunden nach Möglichkeit über geplante Wartungsarbeiten rechtzeitig in Textform an den gegenüber enfore benannten Ansprechpartner in Kenntnis setzen. Allerdings bleibt es enfore ausdrücklich vorbehalten, falls erforderlich, auch unangekündigte Wartungsarbeiten durchzuführen, insbesondere wenn dies für die Daten- und Betriebssicherheit erforderlich ist.
2.6. enfore führt täglich Datensicherungen der enfore Plattform sowie der vom Kunden hinterlegten Daten durch. Der Kunde kann jedoch bei Bedarf nur das Einspielen der zuletzt von enfore vorgenommenen Datensicherung verlangen. Eine individuelle Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Datensicherungen erfolgt nicht und ist nicht von enfore geschuldet.
2.7. enfore stellt dem Kunden eine Nutzerdokumentation für die enfore Apps und der enfore Plattform in elektronischer Form in deutscher Sprache online zum Abruf zur Verfügung. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Dokumentation oder Benutzungshinweise zu bearbeiten, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.
2.8. enfore ist berechtigt, zur Leistungserbringung nach eigenem Ermessen Subunternehmer als Erfüllungsgehilfen zu beauftragen.
2.9. enfore ist berechtigt aber nicht verpflichtet, den Funktionsumfang der enfore Apps sowie der enfore Plattform zu erweitern und weiterzuentwickeln. Es bleibt enfore vorbehalten, Erweiterungen und Weiterentwicklungen nur gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes anzubieten. Bucht der Kunde eine Erweiterung oder Weiterentwicklung kostenpflichtig durch eine entsprechende Ergänzungsvereinbarung zu diesem Vertrag hinzu, gelten für diese Buchung besondere Nutzungsbedingungen, auf die enfore vor der Buchung gesondert hinweisen wird. Stellt enfore nach Vertragsschluss erweiterte oder zusätzliche Funktionen kostenlos zur Verfügung, gelten diese bereitgestellten Funktionen als freiwillige Leistung von enfore.
2.10. enfore kann den Funktionsumfang der enfore Apps sowie der enfore Plattform jederzeit in für den Kunden zumutbarem Maße ändern. Die Änderung ist insbesondere zumutbar, wenn sie aus wichtigem Grund erforderlich wird – zum Beispiel durch Störungen der Leistungserbringung durch Subunternehmer oder aus sicherheitstechnischen Gründen – und die in der Leistungsbeschreibung definierten Leistungsmerkmale im Wesentlichen sowie die Hauptleistungspflichten von enfore erhalten bleiben. Betreffen die Änderungen nicht ausschließlich Erweiterungen der Funktion oder nicht nur unwesentliche Bestandteile der von enfore zu erbringenden Leistungen, wird enfore den Kunden über die Änderung mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten per E-Mail hinweisen.
2.11. enfore ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu der enfore Plattform zu sperren, wenn
a) begründete Anhaltspunkte bestehen, dass der enfore Business Account bzw. die Zugangsdaten des Kunden missbraucht wurden oder werden oder die Zugangsdaten einem unbefugten Dritten überlassen wurden oder werden oder Zugangsdaten durch mehr als eine natürliche Person verwendet werden;
b) Anhaltspunkte bestehen, dass sich Dritte anderweitig Zugang zu der dem Kunden bereitgestellten enfore Plattform verschafft haben;
c) die Sperrung aus technischen Gründen erforderlich ist;
d) enfore aufgrund gesetzlich, gerichtlich oder behördlich zur Sperrung verpflichtet ist;
e) der Kunde bei entgeltlichen Leistungen mehr als zwei Wochen mit der Zahlung des vereinbarten Entgelts in Verzug ist;
f) der Kunde falsche oder ungültige Kontaktdaten hinterlegt hat und eine Kommunikation zwischen enfore und dem Kunden nicht mehr möglich ist;
g) der Kunde die enfore Plattform und/oder den enfore Business Account oder die enfore Apps missbräuchlich nutzt.
enfore soll die Sperrung dem Kunden spätestens einen Werktag vor Inkrafttreten der Sperrung in Text- oder Schriftform ankündigen, soweit die Ankündigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar und mit dem Zweck der Sperrung vereinbar ist.
3.1. Der Kunde hat die Zugangsdaten zu der enfore Plattform (insbesondere Benutzername und Password des enfore Business Accounts) sicher zu verwahren. Er darf nur jeweils berechtigten Mitarbeitern Benutzeraccounts unter seinem enfore Business Account einrichten. Der Kunde verpflichtet sich, seine Mitarbeiter zum vertraulichen Umgang mit den Zugangsdaten zu verpflichten und enfore unverzüglich in Kenntnis setzen, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten unbefugten Personen bekannt geworden sein könnten.
3.2. Der Kunde hat seine Daten selbst regelmäßig und gefahrentsprechend zu sichern, soweit ihm dies technisch möglich ist. Dies gilt sowohl für die Daten auf den lokalen Systemen des Kunden als auch für diejenigen Daten, die der Kunde auf der von enfore bereitgestellten enfore Plattform speichert.
3.3. Der Kunde benennt enfore gegenüber im Rahmen des Registrierungsvorgangs einen Ansprechpartner in seinem Unternehmen, der zum Empfang und zur Abgabe von Willenserklärungen im Zusammenhang mit dem Vertrag mit enfore bevollmächtigt ist.
3.4. Der Kunde räumt enfore an sämtlichen Inhalten, die er auf die Server von enfore im Rahmen der Nutzung der enfore Apps oder enfore Plattform überträgt, ein einfaches, räumlich und zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes Nutzungsrecht ein, die Inhalte insoweit zu nutzen, wie dies zur Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden erforderlich ist, insbesondere die Inhalte zu vervielfältigen und sie entsprechend der Einstellungen des Kunden Dritten zugänglich zu machen. enfore ist berechtigt, an seine Erfüllungsgehilfen Unterlizenzen zu erteilen, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Im Übrigen ist das Nutzungsrecht nicht übertragbar. enfore ist berechtigt, über die Dauer des Vertrages hinaus Inhalte des Kunden vorzuhalten, soweit dies technisch oder rechtlich (insbesondere steuerrechtlich) erforderlich ist. Insbesondere ist enfore befugt, Sicherungskopien der vom Kunden bereitgestellten Inhalte aufzubewahren und solche Informationen vorübergehen oder dauerhaft zu speichern, die für Buchhaltungs-, Dokumentations- und Abrechnungszwecke benötigt werden.
3.5. Der Kunde garantiert, dass er bei der Verwendung der enfore Apps und der enfore Plattform sämtliche anwendbaren rechtlichen Vorschriften, insbesondere des Urheber- und Datenschutzrechts, beachten wird. Der Kunde stellt enfore von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen der Verwendung der enfore Apps oder der enfore Plattform durch den Kunden gegenüber enfore geltend machen. enfore wird den Kunden unverzüglich über von Dritten geltend gemachte Ansprüche informieren und die zur Verteidigung erforderlichen Informationen und Unterlagen auf Anfrage zur Verfügung stellen. Zudem wird enfore die Verteidigung entweder dem Kunden überlassen oder in Absprache mit diesem vornehmen. Insbesondere wird enfore von Dritten geltend gemachte Ansprüche ohne Rücksprache mit dem Kunden weder anerkennen noch unstreitig stellen. Die Regelungen dieser Ziffer gelten entsprechend für Vertragsstrafen sowie behördliche oder gerichtliche Buß- und Ordnungsgelder, soweit der Kunde sie zu vertreten hat.
4.1. Mit Vertragsbeginn räumt enfore dem Kunden das zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte, nicht ausschließliche, weltweite, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die enfore Apps sowie die enfore Plattform vertragsgemäß zu nutzen.
4.2. Von der Rechteeinräumung ausgenommen sind Bestandteile der enfore Apps sowie der enfore Plattform die für den Kunden erkennbar Rechten Dritter und insbesondere Open Source Lizenzen unterliegen. Als erkennbar gelten insbesondere solche Bestandteile, die von enfore innerhalb der enfore Apps oder der enfore Plattform oder in mitgelieferten Textdateien als Inhalte Dritter offengelegt werden.
5.1. Die Bereitstellung der enfore Apps und der enfore Plattform durch enfore erfolgt unentgeltlich.
6.1. Für die entgeltfreie Bereitstellung der enfore Apps und der enfore Plattform leistet enfore Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7.1. Für die entgeltfreie Bereitstellung der enfore Apps und der enfore Plattform haftet enfore nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7.2. Die Haftung für Schäden aufgrund von Datenverlust sind, außer im Fall von Vorsatz, auf den Betrag der Wiederherstellung der Daten beschränkt, der auch bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Sicherung der Daten durch den Kunden angefallen wäre.
8.1. Der Kunde verpflichtet sich, vertrauliche Informationen und Unterlagen („vertrauliche Informationen“) von enfore, die entweder offensichtlich als vertraulich anzusehen sind oder von enfore als vertraulich bezeichnet wurden, wie Betriebsgeheimnisse zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Als „Dritte“ im Sinne dieser Vereinbarung gelten auch verbundene Unternehmen, an denen der Kunde keine Kapital- und Stimmenmehrheit besitzt. Die Mitarbeiter des Kunden sowie sonstige vom Kunden beauftragte Dritte (einschließlich Subunternehmer und Freelancer) sind entsprechend zu verpflichten.
8.2. Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere die mittels der enfore Apps aufrufbare enfore Plattform sowie sämtliche Technologien von enfore.
8.3. Der Kunde ist berechtigt, die ihm zugänglich gemachten Informationen und Unterlagen an Dritte weiterzugeben, sofern und soweit dies für die Erfüllung dieses Vertrages oder die Ausübung vertraglicher Rechte unerlässlich ist oder dies aus gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Gründen zwingend erforderlich ist. Bei Anfragen von Dritten, Gerichts- oder Verwaltungsbehörden betreffend die Offenlegung von vertraulichen Informationen hat der Kunde enfore unverzüglich schriftlich oder in Textform zu informieren. Im Falle solcher Anfragen durch Gerichte und Behörden ist enfore berechtigt und regelmäßig auch verpflichtet, vertrauliche Informationen des Kunden und sonstige Daten an Gerichte und Behörden herauszugeben.
8.4. Die Geheimhaltungspflicht gilt es weiteren nicht, soweit die vertraulichen Informationen dem Kunden schon vor der Offenlegung durch enfore bekannt waren, allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden des Kunden bekannt werden, vom Kunden ohne Zugriff auf die vertraulichen Informationen von enfore selbst entwickelt wurden oder dem Dritten durch einen gutgläubigen, dazu berechtigten Dritten zur Kenntnis gebracht werden. Vorbehalten bleiben die zwingenden gesetzlichen Aufklärungspflichten. Beruft sich der Kunde auf einen oder mehrere der vorgenannten Gründe, hat er sie durch die Vorlage geeigneter Beweismittel zu belegen.
8.5. Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der Kenntnisnahme der vertraulichen Informationen und besteht über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages und darüber hinaus fünf Jahre ab Kündigung oder Ende der Vertragslaufzeit, soweit gesetzliche Bestimmungen keine längere Geheimhaltungspflicht vorsehen. Der Kunde gewährleistet im Rahmen des rechtlich Möglichen, dass die Geheimhaltungspflichten auch für seine Rechtsnachfolger, Zessionare und verbundene Unternehmen verbindlich sind.
8.6. Während der Geltungsdauer dieser Geheimhaltungspflicht sind vertrauliche Informationen auf erstes Verlangen von enfore unverzüglich, unbeschädigt und vollständig zurückzugeben. enfore kann zudem anordnen, dass bestimmte vertrauliche Informationen zu vernichten, zu löschen oder in sichere Verwahrung zu nehmen sind und dass der Vollzug von dem Kunden schriftlich bestätigt wird. Die vorstehenden Regelungen in dieser Ziffer gelten nur soweit dies die vertragskonforme Nutzung der vertraglichen Leistung nicht erheblich beeinträchtigt.
8.7. Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist enfore berechtigt, den Kunden unter Nennung des vollen Fimennamens und unter Nutzung des Firmenlogos in Marketingmaterialien (einschließlich Webseiten) als Referenzkunden zu benennen.
8.8. Mit Ausnahme von Ziffer 8.7 begründen die vorstehenden Regelungen keinerlei immaterialgüterrechtlichen Nutzungsrechte. Sämtliche unter diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
9.1. Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss wie unter Ziffer 1.4 beschrieben.
9.2. Die Vertragslaufzeit hat eine unbefristete Laufzeit.
9.3. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
9.4. enfore kann den Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten ordentlich kündigen. enfore wird den Kunden auf das Ende der Vertragslaufzeit mindestens einmal gesondert per E-Mail hinweisen. enfore bleibt vorbehalten, die Funktionalität der enfore Apps oder der enfore Plattform aus anderen als den in Ziffer 2.9 und 2.10 genannten Gründen unter den Voraussetzungen der Ziffer 10 einzuschränken oder einzustellen. Widerspricht der Kunde den Änderungen entsprechend Ziffer 10 steht enfore ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von sechs Monaten zu.
9.5. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
9.6. Bei Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, wird enfore die Daten des Kunden löschen. enfore ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Daten aus Sicherheitsgründen für einen Zeitraum von vier Wochen über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus zu speichern, um den Kunden vor versehentlichem Datenverlust zu bewahren. enfore ist zudem berechtigt, Daten über die Beendigung des Vertragsverhältnisses aufzubewahren, wenn enfore hierzu gesetzlich oder behördlich verpflichtet ist, insbesondere aus handels- und steuerrechtlichen Gründen.
Diese Nutzungsbedingungen können zwischen dem Kunden und enfore durch entsprechende Vereinbarung wie nachfolgend beschrieben geändert werden: enfore übermittelt die geänderten Bedingungen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform und weist auf die Neuregelungen sowie das Datum des geplanten Inkrafttretens gesondert hin. Zugleich wird enfore dem Kunden eine angemessene, mindestens zwei Monate lange Frist für die Erklärung einräumen, ob er die geänderten Nutzungsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen beginnt, keine Erklärung, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. enfore wird den Kunden bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, d.h. das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens hinweisen.
11.1. Änderungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
11.2. Der Kunde kann gegen Forderungen von enfore nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig zuerkannt ist oder in einem synallagmatischen Verhältnis zu dem jeweils betroffenen Anspruch steht.
11.3. Die Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen aus-schließlich der Verständlichkeit und sind rechtlich unverbindlich.
11.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.5. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammen-hang mit diesem Vertrag ist Berlin, vorausgesetzt die Vertragsparteien sind Kaufleute oder der Kunde hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder hat seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden die-ser Nutzungsbedingungen ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort ist im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt.
11.6. Soweit der Kunde einen gesonderten Akzeptanzvertrag abschließt, so ist enfore nicht Partei dieses Vertrages. Enfore handelt insoweit auch nicht als Vertreter, Partner, Erfüllungsgehilfe oder anderweitig als Berechtigter des Vertragspartners des Kunden.
Stand: 21. September 2017
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